So wie ich das in unserem Fall über Elfsight sehe, werden zwar Instagram Fotos in dem Slider geladen, aber alle Scripte laufen über Elfsight. Ich finde auch keine Cookies von Instagram, die auf dem PC nach Aufruf des Sliders gespeichert werden. Generell ist es jetzt so, dass man erst nach einem Klick auf das Bild zu Instagram kommt. Es gibt nämlich auch die Möglichkeit den Slider als Pop-Up mit allen Instagramfunktionen anzubieten. Dann wird sicherlich einiges mitgeladen, weil Shares, Comments usw. direkt möglich sind. Sicherheitshalber habe ich aber mal beim Entwickler nachgefragt, bin aber relativ sicher, dass es nach dem neusten Urteil zu Facebook mehr oder weniger konform war und ist.
Bei dem Modul von MJ werden nur die Bilder von Instagram geladen. Vom User wird nichts an Instagram übermittelt.
Antwort von Elfsight ist da. Der große Vorteil im Vgl. zum MJ Plugin ist, dass man bei Elfsight einen Bilderstream-Mix aus Accounts und Hashtags erstellen kannst. Somit werden nicht nur die eigenen, sondern auch gepostete Kundenbilder angezeigt. So wird auch die Erstellung mehrerer Streams (z.B. nach Einsatzbereich, Kategorie, Kundengruppe) möglich und kostet nicht mehr.
Wenn ich böse wäre, könnte ich dann aber das von dir gepostete Bild aus unserem Feed ausschließen und mich über Werbung für uns(eren Hashtag) auf deinem Instagram channel freuen
Soll ich mal paar Fotouhren posten bei euch? Vielleicht ergibt sich ja doch ein cross channel der beiden was bringt
Hallo, bin durch Zufall auf diesen Thread gestoßen. Langt der normale 10€ Account um sich mit seinem Instagram Buisness Profil zu verbinden? Wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Cookie Banner usw.?
Genau vor dem Problem stehe ich gerade. Erstens finde ich in der IT-Rechts Kanzlei keine Passage für Light Widget und zweitens weis ich nicht wie ich dieses durch den Cookie Banner verhinderen kann. Kann mir da jemand weiterhelfen? Anbei die Rückmeldung der IT-Rechts Kanzlei: Nun stellt sich aber noch die Frage welches Social Media Plugin? Ich gehe mal davon aus das damit "Verwenden Sie Instagram-Plugins als Shariff-Lösung" gemeint ist oder? Muss ich dieses im Cookie Consent Tool noch irgendwie einbetten?