Das war´s schon. Mehr Info als den Screenshot habe ich nicht. Die Behebung musst Du schon selber machen. Ist ja Deine (übrigens sehr schöne!) Seite. Edit: Apostrophitis
Hallo Berthold. Das Du Dich mit DSGVO auskennst und Dich eingearbeitet hast will ich Dir gerne glauben ... ... trotzdem entspricht Dein Statement nicht der Wirklichkeit. Es gibt grundsätzliche Ausnahmen die es gestatten eine Registrierung MIT EINEM KUNDENKONTO zu verlangen. Die Ausnahme bei mir ist der Verkauf von Artikeln die einen Altersnachweis erfordern. Damit sind schon alle Shops die FSK18 Artikel anbieten von diesem GASTKONTO-ZWANG befreit. Ohne noch stärker ins Detail zu gehen (ich muss noch zu IKEA ), kann jeder Shopbetreiber einen weiteren Bestellweg anbieten. Wer also auch eine Bestellung via Telefon, Fax, normaler E-Mail oder sogar persönlich (bei Dir im Laden) aufgeben kann, muss auch keine Zwangsregistrierung für ein normales Kundenkonto durchführen. Auch in diesen Fällen ist der Shop vom GASTKONTO-Zwang befreit, denn der Kunde hat ja auch noch andere Wege eine Bestellung zu platzieren. Somit unterliegt die Einverständniserklärung beim anlegen eines Kundenkontos nicht dem Kopplungsverbot und darf/kann als freiwillige Willenserklärung zum Anlegen eines Kontos und zur Verarbeitung der persönlichen Daten betrachtet werden, wenigstens so lange, bis eine höchstrichterliche Entscheidung zu diesem Thema fallen wird (aber darauf können wir sicherlich lange warten...). Grüße Jörg