Und gerade habe ich die Information erhalten, dass dieses Geoblocking für mich real gar keine Bedeutung hat, weil selbst vermarktende Künstler, die sich als Personenfirma in meinen mitleiderregenden Umsatzzonen bewegen und praktisch international überhaupt keine Bedeutung haben, juristisch als Privatverkäufer angesehen werden. Private Verkäufe, auch in Shopform oder über Ebay etc. sind aber vom Geoblocking-Gesetz ausgenommen. Und wer sollte mich abmahnen, mit der Begründung, diskriminiert oder benachteiligt zu werden? Ich hab ja 1. nur zufriedene Kunden und 2. keine Mitbewerber und die Vorstellung, eine Verbraucherschutzorganisation würde mich verklagen, ist 3. zum Totlachen. Noch dazu ist meine Theaterseite mit Kontaktangaben uneingeschränkt in der ganzen Welt sichtbar. Das erklärt es, warum ich trotz Geoblocking (ich habe keine Ahnung, welche Länder blockiert sind, weil ich ja eine leere Länderseite habe) mal eine Anfrage aus irgendeinem obskuren Land gekriegt habe, ob ich für die Weihnachtstombola irgendeines deutschen Kindergartens CDs spenden würde. Dasselbe könnte ein Kaufwilliger aus einem blockierten Land tun, und damit habe ich meiner Informationspflicht als Website-Inhaberin genügt. Nur kein Neid, Leute! Irgendeinen Ausgleich muss es für Hand-in-den-Mund-Künstler ja geben. Aber wie gesagt, wenn es bezahlbar ist, lasse ich es repapieren, damit ich nicht am Ende dumm dastehe, wenn ich mal wieder updaten muss. Und vielleicht kriege ich als Belohnung ja tatsächlich eine Bestellung aus dem Vatikan (den hatte ich ganz bestimmt blockiert). Liebe Grüße Marieluise
Guck mal einer an, neidisch bin ich nicht, aber danke, wieder was dazu gelernt. Hab selten mit Künstlern zu tun, eher mit Händlern