Lieferzeit

Thema wurde von Anonymous, 22. Februar 2022 erstellt.

  1. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Zunächst:

    Gambio wirbt mit Ihrem Shopsystem nach deutschem Recht.

    Dennoch stehen in den Vorlagen unter Lieferzeit ca. -Angaben.
    Das ca. muss weg - Abmahnfalle. Bitte ändert das in Eurem Shop, ich habe einige Gambio Shops gesehen, wo diese Angaben noch drin stehen.

    Lieferzeit: 2-5 Tage:
    Kann man nicht garantieren:

    Zitat:
    "DHL-Standardpakete haben keine garantierte Lieferzeit. Auch wenn die Regellieferzeit 1 bis 2 Tage beträgt, kann es in Einzelfällen mal 1 oder 2 Wochen dauern, bis ein Paket ankommt. DHL leistet bei Standardpaketen keinen Schadenersatz aufgrund von Verzögerungen."

    Nun ja, letztlich sind die angegebenen Lieferzeiten doch nur ca. Angaben, dürfen aber als solche nicht deklariert werden.

    Conclusio:
    Es wird gefordert, keine ca.- Angaben im Shop angeben zu dürfen, also nur konkrete Lieferzeiten, die man aber nicht garantieren kann - ein Widerspruch in sich.
     
  2. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Dann nimm doch das " ca. " in den Einstellungen raus.
     
  3. Anonymous

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    kannst du doch ganz entspannt selber wegnehmen. ist gar nicht schwer.
    Einfach mal die Hilfe nutzen.

    und btw. jeder ist für seinen Shop selbst verantwortlich.
    Ich kenne einige, die keine bis -1 Ahnung vom Onlineshop haben und zusätzlich noch beratungsresistent :)
     
  4. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Hab ich schon rausgenommen, klar - war aber auch nur als Hinweis an Andere gedacht. Es wissen wirklich nicht alle, ich sehe es an einigen Shops. Wenn Gambio das von sich aus raus nimmt, läuft keiner mehr in die "Falle".

    Und dann wollte ich auch nur mal die Bemerkung loswerden, wie doof das mit dem ca. ist, eigentlich macht es durchaus Sinn, diesen Zusatz zu verwenden.
     
  5. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #5 Anonymous, 22. Februar 2022
    Zuletzt bearbeitet: 22. Februar 2022
    Gambio sagt das selber.

    So wie ich noch in Erinnerung habe, kam der Hinweis von Alex in einem Video-Tutorial.

    Inwieweit die Rechtssprechung eindeutig ist vermag ich nicht zu sagen.
     
  6. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Das ist wie immer: Frage 5 Rechtsverdreher und du bekommst 10 verschiedene antworten.

    Soweit ich gelesen habe, war das mit dem ca. mal, ich meine das wurde von einem Gericht gekippt.
     
  7. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Barbara - das ist richtig. Man ließt unterschiedliche Bewertungen im Internet, wie zum Beispiel:

    "... Häufige Fehler sind dabei die fehlenden Angaben zu längeren Lieferzeiten oder unzulässige „ca-Angaben“ bezogen auf die Lieferzeit. ..."

    Ich hatte es schon geschrieben, eine eindeutige Einschätzung erkenne ich nicht, insofern sollte man das ca. entfernen.

    Im Übrigen ging es mir auch um die Frage bzw. den Hinweis der Lieferzeit, den der Shop-Betreiber angibt, um dem Kunden mitzuteilen, wann er die Ware in den Händen hält. Das mag in der Regel hinhauen, muss aber nicht. DHL sagt selber, dass kann in Ausnahmefällen 2 Wochen dauern.

    Also, der Shopbetreiber "verspricht" eine Lieferzeit, auf die er keinen Einfluss hat.
     
  8. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #8 Anonymous, 22. Februar 2022
    Zuletzt bearbeitet: 24. Februar 2022
    ... in verweise auf 'höhere Gewalt' bei Nichtgelingen. Fall erledigt.
    Ich meine, dieses dauernde Damoklesschwert mit 'Abmahngefahr' hat mittlerweile solche Dimensionen angenommen, dass es eigentlich nur noch einer Klientel dient: Den Juristen, die daran prächtig verdienen. Wer wird denn da bitte dauernd abgemahnt? Schon mal von Fällen gehört, oder ist das nur ein Bauchgefühl? Wurde jemand in den Ruin geklagt, wegen irgendeiner Nichtigkeit?
    Im Fall lasse ich es darauf ankommen.
    Wo kein Kläger, da kein Richter. Auch vertraue ich durchaus auf den gesunden Menschenverstand.

    Zudem bin ich der festen Überzeugung, dass erst irgendein Schaden real entstanden sein muss, damit - dann wiederum - der Geschädigte (und nicht irgendein unbeteiligter Dritter) Ansprüche stellen kann. Virtuell, eventuell mögliche Schäden halte ich nicht für durchsetzbar. Dafür würde ich mich auch juristisch streiten.

    Das ist zumindest meine Meinung.
     
  9. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Zum Beispiel:
    (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.)

    Ich halte den Begriff Lieferzeit für unglücklich.
    Da der Einfluss bezüglich Warenzustellung seitens Versender nicht umfänglich ist, sich also seine Verantwortung und somit sein Einflussbereich nur auf die Abgabe beim Versand- oder Transportunternehmen begrenzt, wäre es durchaus denkbar, hier den Begriff Lieferzeit inhaltlich zu ändern und nur den Abgabetermin dahingehend zu formulieren. Alles was nachher passiert liegt nicht mehr in seiner Verantwortung.
     
  10. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    Da hast Du aber die Rechnung ohne den Gesetzgeber gemacht. Der verlangt nämlich, daß Du eine genaue Lieferzeit angibst.

    Hier z.B. sehr ausführlich erklärt:
    https://www.prigge-recht.de/lieferzeit-diese-angaben-muessen-sie-in-ihrem-onlineshop-machen/
     
  11. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    @Christian Mueller - danke!

    Das ist mir schon klar, ich wollte auch mit diesem Thema u.a. nur aufzeigen, dass hier vom Verkäufer etwas erwartet wird, was nicht in seinem Einflussbereich liegt.

    Prinzipiell muss natürlich an anderer Stelle ein solch gewichtiges Thema bezüglich Änderung der Versandangabe erfolgen.

    Ich klinke mich jetzt mal aus, das Thema ist zumindest für mich durch, habe an anderen Themen noch Baustellen.
     
  12. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    #12 Anonymous, 23. Februar 2022
    Zuletzt bearbeitet: 23. Februar 2022
    Ich finde das richtig, wenn Gambio sich darum kümmernt- zumindest für neue Shops. Warum soll ein frisch installierter Shop rechtlich problematische Formulierungen enthalten? Ein frischer Shopbetreiber hat erstmal anderes zu tun als seinen Shop daraufhin zu prüfen, ob Gambio im Auslieferungszustand deutschem Recht entspricht. Ich gebe @Bernd uusk da recht. Natürlich kann das jeder eben schnell selbst machen, aber dazu muss man das ja erstmal wissen. Wer frisch startet, weiß das vielleicht nicht und tappt dann in die Falle, bevor es überhaupt los geht. Das selbe mit dem "versicherten Versand" - Jahrelang war das die Standardbezeichnung für das zonese Modul. Mittlerweile im brandaktuellen Shop steht zumindest eine Warnung dabei, dass das nur für B2B geeignet ist.
     
  13. Kai Stejuhn

    Kai Stejuhn Beta-Held

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    Sorry hat nicht ganz mit dem Thema zu tun, aber das ist ein klarer Fall von "Frühstart". Wenn man einen Shop eröffnet, dann muss man wissen was man darf und was nicht, bzw. was man machen muss und was nicht.

    Erst lernen wenn man den Shop schon am Start hat, das ist der falsche Weg und kann verdammt teuer werden.
     
  14. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    Ich finde auch, Kaufmann ist ein Lehrberuf, deshalb sollte eigentlich jeder vorher eine Kaufmännische Ausbildung gemacht haben. Kann ja auch nicht jeder einfach 'ne Metzgerei aufmachen oder Statiken berechnen.
     
  15. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Das halte ich für daneben. Auch nach 15 Jahren im Business lerne ich ab und zu noch neue rechtliche Dinge. Wie lange soll man denn warten? Gib mir eine Auswahl von 3 Live Gambio Shops, und ich gebe dir mindestens einen abmahnbaren Fehler. Sorry, aber wer sich nach sorgfältiger Vorbereitung und eingehendem Einlesen nicht an den Start begibt, der kommt nie zu irgendwas. Von daher würde ich deine Aussage zumindest relativieren wollen. Und nochmal die Frage: Warum denn absichtlich und wissentlich rechtlich bedenkliche Einstellungen und Formulierungen im Auslieferungszustand lassen?? Dann kannst du ja auch sagen: Sorry, Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder an diesem Unfallschwerpunkt sind zu teuer. Wer den Verkehr nicht selbst einschätzen kann und das erhöhte Risiko nicht tragen will, der soll sich einfach nicht auf die Straße wagen.
     
  16. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Aber warum ABSICHTLICH Shopbetreiber ins offene Messer laufen lassen, wenn es so einfach und preiswert behebbar wäre? Soll das sowas wie "natürliche Selektion" sein?
     
  17. Christian Mueller

    Christian Mueller Beta-Held

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    Hmm.. da fehlten wieder die Ironie-Fähnchen...

    Ich habe die Sache mit dem "Versicherter Versand" mehrfach bemängelt und das auch als Ticket eingereicht. Hat Jahre gedauert bis Gambio sich da gezuckt hat.
     
  18. barbara

    barbara G-WARD 2014-2020

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    Jeder Shopbetreiber muss die Lieferzeit anpassen.
    Damit hat auch jeder Shopbetreiber die Möglichkeit das "ca." rein oder raus zu nehmen.
    Ich glaube die, die das ca. drinnen lassen, würden es auch eintragen wenn es nicht da wäre.

    Ich sehe das aber wie Jan. Es war erst ganz schlimm ein "ca." zu haben und wurde wie wild abgemahnt - und dann wurde es gekippt. Ich habe jetzt schon länger nichts mehr von Abmahnungen bei der Anzeige der Lieferzeit gelesen.
    (keine Rechtsberatung)
     
  19. Anonymous

    Anonymous Mitglied

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    #19 Anonymous, 23. Februar 2022
    Zuletzt bearbeitet: 23. Februar 2022
    Leute.....
    Das Thema ist so alt und hat einen sooooooo langen Bart.

    Es gibt nur A, B oder C

    A = lasst alles wie es ist
    B = entfernt dieses schei**** "ca."
    C = Trinkt mal alle entspannt einen Tee und hört auf euren Rechtsbeistand (wenn Ihr den einen habt)

    :)
     
  20. Walter Lenk

    Walter Lenk Erfahrener Benutzer

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    Vielleicht dazu noch kurz unsere Erfahrung in den Raum geworfen.

    Sowohl bei mehreren Trusted Shops Zertifizierungen als auch Händlerbund Zertifizierungen (Tiefenprüfung) bei unseren Kunden ist folgende Angabe als rechtsgültig eingestuft worden:
    Lieferzeit: ca. 3-4 Tage
    oder auch
    Lieferzeit: ca. 2-4 Tage

    In über 15 Jahren ecommerce ist mir bisher keine Abmahnung unter gekommen weil jemand eine "ca."-Angabe oder einen Bereich an Tagen angegeben hat.

    Keine Rechtsberatung!

    Viele Grüße
    Walter