Master Update 3.14.0.0 erschienen

Thema wurde von Wilken (Gambio), 10. September 2019 erstellt.

  1. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ich weiß jetzt nicht, wo das Problem ist, für die Länder, in die man nicht liefert, die Selbstabholung anzubieten.
    Spinnen wir mal weiter.
    Der Kunde aus Estland muss mit euch einen Kaufvertrag abschließen können, dass sollte klar sein. Wie aber, kommt er an seine(n) gekauften Artikel, wenn der/die weder versendet werden noch abgeholt werden können? Da kreisen mit Sicherheit wieder die Abmahngeier.
     
  2. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Nein kreisen sie nicht. Man muss nicht in jedes Land liefern und man muss auch keine Selbstabholung anbieten, wenn man sie in DE auch nicht anbietet. Und der Kunde aus Estland kann gerne jedes Land, in das wir liefern, als Lieferland auswählen und dann auch bestellen.
     
  3. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Richtig Christopher. Das ist absolut korrekt.
    Es gibt generell keine Selbstabholung weil ich einen Onlineshop betreibe und kein Ladenlokal.
    Das die Nichtlieferländer dort überhaupt auftauchen ist verwirrend. Zumindestens müsste dort etwas stehen wie:
    In dieses Land können wir nicht liefern.
    Der Kunde muss dann durch alle möglichen Alternativländer klicken bis er eines gefunden hat, das geht. Oder er schaut erst wieder umständlich unter den Versandbedingungen nach.
    Sauberer wäre es meiner Meinung nach, wenn dort wirklich nur die verfügbaren Lieferländer auftauchen.
     
  4. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Du verstehst nicht Elmert - die EU verpflichtet dich als Onlineshop-Betreiber, allen EU-Bürgern eine Bestellung zu ermöglichen. Das unterbindest du technisch und bist abmahngefährdet, weil du gegen EU-Recht verstößt.
     
  5. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    nein das unterbinde ich nicht.
    jeder kann bestellen aus der EU. Die EU-Verordnung verpflichtet mich aber nicht, in jedes Land zu liefern oder generell Selbstabholung anzubieten. Der Besteller kann sich die Ware in ein anderes Land liefern lassen und muss das selbst organisieren.
    Das kann jeder auch gut bei der IT Kanzlei und in anderen Threads hier im Forum nachlesen.
    Bitte diese Diskussion gehört nicht in diesen Thread.
     
  6. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Es muss in einer nächsten Version die Länderauswahl der Bestelladresse und der Lieferadresse mal getrennt werden.
    Aktuell gibt es nur die eine Länderauswahl und die Länder die für eine Lieferung gesperrt sind werden aber trotzdem angezeigt. Das ist für den Kunden verwirrend.

    Es wird Zeit.