Wenn ein Kunde per Einzugsermächtigung bezahlen möchte und seine Kontodaten angibt teilt der Shop im besten Fall unter Bestellung - Banktransfer den Prüfstatus "OK" mit. Was sagt einem das? Nur dass das Konto existiert oder auch ob der Kontoinhaber stimmt? Oder noch etwas anderes? Ich ahne die Antwort :-( - möchte aber gerne sicher sein.
Danke. Das heißt also, dass zu der BLZ ein Kto.-Nummernkreis gehört, in dem die angegebene Kontonummer liegt? Nicht einmal, dass es das Konto wirklich gibt? Dann mal konkreter: Wenn 2 Tage nach dem Einzug eine Rückbuchung (mit zus. Gebühr) mit dem Vermerk "Nicht bezahlt" erfolgte, würde ich denken... - das Konto existiert und der Einzug war gedeckt und wurde eingelöst und - der Kontoinhaber hat das Geld zurückgebucht. Vermute ich richtig?
Das glaube ich auch - aber vielleicht gibt es hier jemanden der mit solchen Bankprozessen Erfahrungen hat.
die können dir nicht sagen was ein Rückgabestatus auf dem Auszug bedeuten soll? Wechsel die Bank oder den Berater aber ganz schnell.... Den Mist machen die doch von morgens bis abends. Die schreiben das doch auf die Auszüge oder? Sonst bei der Bank die die Rückgabe gemacht hat anrufen und fragen.
Meine Bank ist die Deutsche Bank. Die "Rückgabe-Bank" ist die Sparkasse. Beide konnten mir keine Auskunft geben. Im Netz habe ich auch nur andere Rückgabegründe gefunden. Dachte nur, dass hier vielleicht jemand zufällig mehr Ahnung diesbezüglich hat. Aber dann nochmal zurück zur Funktionalität des Prüfstatus: "OK" bedeutet also nur, dass zu der BLZ ein Kto.-Nummernkreis gehört, in dem die angegebene Kontonummer liegt? Nicht, dass es das Konto wirklich gibt?