Rechnungskorrektur

Thema wurde von Anonymous, 9. Februar 2024 erstellt.

  1. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Es wäre schön, endlich mal eine Rechnungskorrektur vornehmen zu können, wenn ein Kd. bspw. eine falsche Rechnungsadresse angibt.

    Rechnung stornieren > Adresse korrigieren > Neue Rechnung erstellen.

    Wie aufwändig wäre ein solches Feature denn?
    Als Laie stelle ich mir das so vor:
    Button im Backend, Button klicken, neue Adressdaten werden auf ein neues Dokument geschrieben - Fertig. Alle glücklich.
     
  2. kai_holst

    kai_holst Erfahrener Benutzer

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    ... frage mal Deinen Steuerberater, ob 1x geschriebene Rechnungen überhaupt noch verändert werden dürfen.
    Mit stornieren und neu erstellen ist man immer sauber.
     
  3. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ja, solange eine Rechnung nicht versendet wurde, darf darf der Empfänger korrigiert werden. Die Beträge jedoch nicht, dafür müsste man die Rechnung stornieren und eine neue erstellen.

    Aber ich wollte auch gar nicht eine bestehende Rechnung einfach bearbeiten. Ich meinte das so, wie Du es vorgeschlagen hast. Aber nicht mal das geht. Ich kann also nicht einfach eine Rechnung im Backend stornieren und dann auf einen Button klicken um eine neue Rechnung zu erstellen. Genau so ein Feature wäre top.
     
  4. markus_gernandt

    markus_gernandt Erfahrener Benutzer

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    Servus,
    wie kai_holst schon sagte, gibt es seit einigen Jahren steuerlicher Seite keine Möglichkeit mehr einfach Aufträge zu löschen, bzw. die Rechnung bearbeiten zu dürfen. Hatte ich auch schon mal hier im Forum vor Jahren angestoßen. Die Funkton ist sicher darstellbar aber steuerlich sehr fragwürdig.
     
  5. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Änderungen müssen Nachvollziehbar sein. Ändert ein Kunde seine Rechnung nachdem du die geschrieben hast, will das FA evtl. mal wissen was vorher da stand. Wie könntest du das ohne Storno und Neuanlegen? Der Shop ist keine Buchhaltung die das GODB-Konform abspeichert wenn man was ändert an den Daten.
    Auch sollte so ein Fall nicht so oft vorkommen.
     
  6. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Rechnungskorrekturen sind nicht fragwürdig sondern Tagesgeschäft. Wenn man die Regelungen einhält, dann kann man jede Rechnung korrigieren mit einer Korrekturrechnung und nicht mit Tippex.
     
  7. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ich bin teilweise echt irritiert, dass hier manch einer die Rechnungskorrektur fürchtet, wie der Teufel das Weihwasser. An einer Rechnungskorrektur ist nichts Illegales.

    Die Daten stehen auf der ersten Rechnung. Diese sollte man stornieren können und anschließend mit einem einzigen Klick eine neue Rechnung zur selben Bestellung erstellen können, nachdem man den Empfänger korrigiert hat. Dafür muss Gambio keine Buchhaltungssoftware sein. Das ist aus meiner Sicht selbstverständlich, dass auch eine Shopsoftware, die Rechnungen erstellen kann, auch die Erstellung einer zweiten Rechnung zur selben Bestellung ermöglicht.

    Vor allem möchte ich einfach nur den Rechnungsempfänger ändern können. Die Bestellung an sich kann man schließlich auch ändern wie man möchte. Nur kann man keine Rechnung zur abgeänderten Bestellung erstellen. DAS ist aus meiner Sicht viel fragwürdiger.

    Wenn ich heute online eine Briefmarke kaufe erhalte ich automatisch eine Rechnung. Ich kann anschließend im Kundenkonto mit 2-3 Klicks die Rechnungsadresse ändern und erhalte vollautomatisch die neue Rechnung mit der korrekten Empfängeradresse. Ist die Deutsche Post etwa eine kriminelle Organisation? Da kannst Du täglich unendlich oft deine Rechnungsadresse ändern, für bereits bestehende Rechnungen.

    Woher kommt immer dieses Halbwissen, das manche so oft in die Welt setzen, dass man echt glauben könnte, dass sie stimmen?

    Mir fehlt echt das Verständnis dafür, dass hier manche solche selbstverständlichen Funktionen ablehnen. Das hält die Entwicklung der Shopsoftware sicherlich auf und macht sie immer unattraktiver.

    Wer Angst vor dieser Funktion hat, die den Meinungen hier zufolge nie kommen wird, kann diese Funktion doch einfach meiden? Es gibt schließlich keine Pflicht solche Features zu nutzen. Wer vor so etwas Angst hat, der sollte keinen Onlineshop betreiben,.. bei den Gefahren die da draußen lauern.
     
  8. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Und wie dokumentierst du das? Das die Steuerlast von Kunde Name 1 auf Kundename 2 änderst? Das muss manipulationssicher festgehalten werden, das kann ein opensource Projekt nicht so einfach. Da du ja an alle Daten händlich dran könntest.
    Nein, die haben viel Geld und nicht deren Shop erstellt die Rechnung sondern deren Systeme dahinter ! Und das nachvollziehbar und manipulationssicher !
    Wer da welches hat bleibt an der Stelle für mich offen, da du viel Äpfel mit Birnen vergleichst.
    Steuerlich und manipulationssicher godb usw. solltest dir vielleicht mal durchlesen oder guten Steuerfachmann beratung erfragen.


    Jede Korektr an einer erstellten Rechnung MUSS dokumentiert werden. Das kann ein beigefügter Zettel sein mit den nötigen Infos oder handschriftlich und mit Unterschrift. Daher ist korekturrechnung die sicherste und einfachste Art. UND der Kunde und du müssen BEIDE beide Rechnungen haben.

    Ohne Dokumentation ist da nix zu machen. Ausser du magst dunkelgrau bis schwarzen Bereich betreten :)
     
  9. kai_holst

    kai_holst Erfahrener Benutzer

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    Bitte bringe nicht Rechnungskorrektur und Korrekturrechnung durcheinander.

    Die Rechnungskorrektur ist nicht zu empfehlen.

    Eine Korrekturrechnung ist für bestimmte Fälle gut, wo einzelne Positionen korrigiert werden müssen.
    Eine Stornorechnung ist die einfachste Lösung mal eben die Rechnung egal wo zu korrigieren, also neu zu erstellen.
     
  10. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Wo soll da bitte der Unterschied sein? Ich kenne da ausser anderem Wort keinen.
     
  11. craft-tools

    craft-tools Erfahrener Benutzer

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    Guten Morgen,

    man kann eine bereits ausgestellte Rechnung problemlos ändern:
    - Rechnung stornieren (mit Stornorechnung)
    - Bestellung nach Bedarf ändern (z.B. Anschrift)
    - IN der Bestellung gibt es auf der rechten Seite den Abschnitt "Rechnung" - und hier ist ein Button, mit dem eine neue Rechnung mit neuer Rechnungsnummer zur bestehenden Bestellung erstellt werden kann. Die Bestellung neu zu erfassen ist dabei nicht nötig.

    Gruß Esther
     
  12. kai_holst

    kai_holst Erfahrener Benutzer

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    - Als Händler (z.B. im Shop) arbeite ich mit
    Rechnungen, Stornorechnungen, Korrekturrechnungen (= Teilgutschrift), Gutschriften.
    - und als Handwerksbetrieb arbeite ich zusätzlich auch noch mit
    Vorkassenrechnung, Anzahlungsrechnung, Abschlagsrechnungen, Teilrechnungen, Schlußrechnung

    Ich arbeite jedoch niemals mit einer Rechnungskorrektur. Das ist nur der Begriff für eine korrigierte Rechnung...

    Jede Belegart hat ihren Sinn und Zweck für bestimmte Arbeiten und Projektfortschritte.
    Der Begriff Korrekturrechnung war mal eine Zeit lang die einzig korrekte Bezeichnung für Teilgutschriften und sollte deshalb auch jetzt nicht für andere Dinge Verwendung finden.

    Alle Aussagen ohne Gewähr! Das war keine Rechtsberatung. Dafür darfst Du gerne mit deinem Steuerberater diskutieren, um es zu verstehen...
     
  13. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Mal ne "blöde" Frage:
    Wenn der Kunde über PayPal bezahlt hat und ich nun die Rechnung storniere und bearbeite (Rechnungsadresse), wird dann der Rechnungsbetrag dem Kunden dann Rückerstattet?

    VG aus Norderstedt
     
  14. craft-tools

    craft-tools Erfahrener Benutzer

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    Nein warum? Wenn ein Kunde eine andere Lieferanschrift als die im Paypalkonto hinterlegte eingibt, bekommt er das Geld ja auch nicht zurück. Paypal möchte nur den Trackinglink, ich bezweifle aber, dass sie die Adressen abgleichen.
     
  15. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Nein, damit das Geld zurückerstattet wird, muss man explizit auf den Button "Betrag erstatten" in der Bestellung klicken. Also kannst Du problemlos stornieren und bearbeiten.
     
  16. Anonymous

    Anonymous Mitglied

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    ist der PayPal Verkäuferschutz/Käuferschutz nicht futsch, wenn man Rechnung/Adresse usw nachträglich ändert ?
     
  17. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ich würde die Versandadresse nicht anpassen, wenn ich Verkäuferschutz bei PayPal habe. In dem Fall erstatte ich das Geld zurück und der Kunde muss neu bestellen.
    Die Anpassung der Rechnungsadresse sollte kein Problem darstellen. Im Fall der Fälle musst du ja gegenüber PayPal nur nachweisen wohin du verschickt hast.
     
  18. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Vielen Dank für die Info:) hat geklappt.