Nabend zusammen! Ich war mal so frei und habe einen Anfang für das Honeygrid-Shariff gemacht. *.zip ist angehängt und enthält eine Installationsanleitung. Hoffe ich konnte etwas helfen. Grüße Trixi
Das Mail Icon ist doch das Gleiche wie "weiterempfehlen". Das ist garantiert genau so abmahngefährdet.
Nein Petra. Es kommt auf die Funktionsweise an. Variante 1: Wenn jemand auf einen Button klickt und der Shopserver dann eine Mail an einen anderen Empfänger schickt, dann ist das abmahngefährdet. Variante 2: Wenn aber jemand auf einen Button klickt und der Empfehlungslink dann in dessen Email-Programm eingetragen wird und der Benutzer dann eine Email damit an jemand anderen schickt (so ist das hier gelöst), dann ist das eben nicht abmahngefährdet.
Dafür bin ich zu blond Es darf also im Shop keiner auf einen Knopf drücken und eine Mail senden, die über den Shop verschickt wird. Es darf aber jeder auf einen Knopf drücken und mich über seinen eignen Account vollspammen?! Ich gebe es auf, diese ganze Rechtverdreherei zu verstehen. Punkt.
Für dich schon, aber für deine User, die mit einem Mobile unterwegs sind vielleicht nicht (bei uns sind das inzwischen 54% aller Besucher).
wenn Du jetzt die standard-USERMOD-html auch noch mit 'd' statt 't' geschrieben hättest, würde das auch funktionieren.
@Petra deshalb frage ich ja, da es für mich nicht relevant ist, aber halt für andere Shopbetreiber schon. Meine Kunden sind Leute die 99% am PC bestellen und auch nur über PC darauf zugreifen.
Das war mal. Mittlerweile ist auch Variante 2 Abmahngefärdet, Da Du als Händler diese Funktion aus kommerziellen Gründen zur Verfügung stellst. Ich habe gerade noch einmal etwas dazu gefunden:
Wer weiß, vielleicht wird deine Zielgruppe ja mal jünger, mobiler, was weiß ich Ich würde das Ding einfach drin lassen - frisst kein Brot und schadet nicht.
ist halt nur doof wenn man dann draufklickt und es kommt dann Adresse nicht erkannt am PC. Finde ich dann so halbfertige Seite, wenn solche Fehler auftreten
Stimmt, das ist mir noch gar nicht aufgefallen. Da hast du völlig recht. Wenn die Buttons einzeln und nicht als gesamte Zeile eingebaut sind, kann man den WhatsApp Button auch nur für mobile Geräte anzeigen lassen.
Im Prinzip stellt sich dann ja auch die Frage ob das weiterleiten mit WhatsApp nicht auch (in Zukunft) abmahnfähig ist?!
Die Spinnen doch die Abmahn Idioten. Wenn einer das weiterleiten will kopiert er den link und schickt den. Nur weil man die Funktion vereinfacht will man es verbieten? Langsamm drehen die doch echt am Rad.