Wir hätten gerne einen Ladenhüter verkauft aber...

Thema wurde von Anonymous, 20. April 2019 erstellt.

  1. CITYJEWELS

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    Es gibt einen Kaufvertrag, lediglich die Bezahlung des Kaufpreises ist noch nicht erfolgt.
     
  2. Anonymous

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    Wo ist denn die beidseitige übereinstimmende Willenserklärung? Ich sehe nur einen Kaufwunsch durch den Kunden. Oder sind alle Angebote in deinem Shop verbindlich?

    Vertrag kommt bei uns mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande, also kein Vertrag...
     
  3. CITYJEWELS

    CITYJEWELS Erfahrener Benutzer

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    Man kann sich das Leben auch selber schwer machen.

    Ein Vertrag kommt durch ein Angebot und die Annahme des selbigen zustande.

    https://www.juraforum.de/lexikon/vertrag

    Ich sehe ein Angebot, welches du in deinem Shop der werten Kundschaft unterbreitet hast und einen Kunden, der selbiges Angebot angenommen hat. Nur mit der Bezahlung gab es ein kleines Problem.
     
  4. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Dann lies dir doch mal Punkt 2 deiner eigenen AGB durch, damit du künftig auch Bescheid weißt darüber, wann und wie du Kaufverträge abschließt ;-)
     
  5. CITYJEWELS

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    Also lesen wir was geschrieben steht:

    2.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,

    • indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
    • indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
    • indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

    Womit wir dann wieder bei besagter Email an den Kunden wären.
     
  6. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ach so, wenn du den Kunden danach zur Zahlung aufforderst - ok. Dann sendest du dem Kunden nach der gescheiterten Bezahlung eine Bestellbestätigungsemail von Hand mit den Zahlungsdaten - das ist natürlich rechtlich was anderes als ihn zu fragen, ob der nicht doch noch kaufen möchte.
     
  7. CITYJEWELS

    CITYJEWELS Erfahrener Benutzer

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    Bitte unter Abs. 2.3 das Wort ODER beachten.

    Du fragst nur noch einmal höflich nach, wie er denn bezahlen möchte. Und damit ist der Kaufvertrag abgeschlossen. Zumindest nach meinen AGB, um die es hier ja eigentlich gar nicht gehen sollte.

    Wir praktizieren das von mir beschriebene Vorgehen mit einer Erfolgsquote von deutlich mehr als 50%.

    Anfänglich dachte ich ja noch, daß du etwas verkaufen möchtest. Wegen dem Titel " wir hätten gerne einen Ladenhüter verkauft, aber....". Mittlerweile bin ich mir aber gar nicht mehr so sicher.
     
  8. Dennis (MotivMonster.de)

    Dennis (MotivMonster.de) G-WARD 2013/14/15/16

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    Machts doch nicht so komplioziert. Schreibt dem Kunden einfach, das ihr gesehen habt das es Probleme bei der Zahlung gab und du ihm den PayPal Link sowie die Bankdaten daher mitgeschickt hast damit der die Zahlung noch nachträglich vornehmen kann.

    @Gambio schöner wäre wenn solche Bestellungen im Kundenkonto wären (wie manch andere Shops es haben) und man die Zahlung neu starten kann :)
     
  9. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Ja, da hast du recht - es geht mir nicht darum, diesen einen Artikel zu verkaufen, sondern darum, einen Bug nochmal in Erinnerung zu rufen bzw. zu thematisieren und Wege zu suchen, strukturelle Probleme zu beseitigen oder abzumildern. Daher nochmal die Frage an die Experten und an Gambio selbst:Gibt es da in Gambio sowas wie Event Listener oder Workflows im Hintergrund, die man automatisch ausführen lassen kann sobald ein bestimmtes Ereignis auftritt (in diesem Fall: Bestellstatus-Wechsel auf Status 151: Paypal abgelehnt)?
     
  10. Anonymous

    Anonymous Erfahrener Benutzer

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    Problem gelöst - mit einem SQL Trigger den Dominik Späte von (Link nur für registrierte Nutzer sichtbar.) mir geschrieben hat.