Kleinunternehmerregelung im Gambio-Shop aktivieren
Die sogenannte Kleinunternehmerregelung, die im deutschen Umsatzsteuerrecht unter §19 definiert ist, bietet Unternehmern die Möglichkeit, unter gewissen Voraussetzungen auf den Ausweis und die Abführung der Umsatzsteuer zu verzichten. Jeder Selbständige oder gewerblich Tätige, der mit seinen Umsätzen eine bestimmte Grenze beim Gesamtumsatz nicht überschreitet, hat die Wahl, ob er die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchte oder nicht.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu können?
Um als Kleinunternehmer von Ausweis und Abführung der Umsatzsteuer befreit zu sein, muss der Unternehmer im Inland ansässig sein. Zudem darf der Gesamtumsatz des Unternehmens im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen haben sowie im laufenden Kalenderjahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen.
Existenzgründer müssen ihren Umsatz für das laufende und das folgende Kalenderjahr schätzen, im ersten Jahr muss der Umsatz ggf. auf ein ganzes Jahr hochgerechnet werden (z.B. bei Gründung im Juni eines Jahres). Auch hier gelten dieselben Grenzen: maximal 17.500 € im ersten und 50.000 € im zweiten Jahr.
Für Visuelle: Das Gründerlexikon hat die Kleinunternehmerregelung in einem kurzen Video zusammengefasst.
Jeder Unternehmer muss zu jedem Jahresbeginn prüfen, ob er die Kleinunternehmerregelung noch in Anspruch nehmen darf. Tut er dies nicht und merkt mitten Jahr, dass seine Umsätze die Grenze übersteigen, muss er die Nichtabgeführte Umsatzsteuer aus seinen Umsätzen nachzahlen oder sie nachträglich von seinen Kunden einfordern.
Für wen ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll?
Die Kleinunternehmerregelung bietet den Vorteil, dass Unternehmer die Ersparnis aus dem Nichtabführen der Umsatzsteuer direkt an Ihre Kunden weitergeben und so günstigere Preise anbieten können. Somit ist es für die meisten Unternehmer, die ihre Geschäfte hauptsächlich mit Endverbrauchern tätigen, sinnvoll, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Zudem reduziert die Regelung den Aufwand für bürokratische Arbeiten wie das Erstellen von Umsatzsteuererklärungen etc. Somit können sich junge/kleine Unternehmen ganz auf ihr Hauptgeschäft konzentrieren.
Auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung kann jedoch auch verzichtet werden. Dies kann sinnvoll sein, wenn ein Unternehmer hauptsächlich Leistungen für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen erbringt.
Wie wird die Kleinunternehmerregelung im Gambio-Shop aktiviert?
Für Gambio-Shopbetreiber, die diese Ausnahme für sich in Anspruch nehmen möchten, gibt es im Adminbereich des Shops die Möglichkeit, mit ein paar Klicks die Kleinunternehmerregelung für den eigenen Shop zu aktivieren. Der Artikelpreis kann dabei weiterhin regulär eingegeben werden, die enthaltene Steuer wird nicht ausgewiesen.
Umsatzsteuerbefreiung unter dem Preis einblenden
Um diese Einstellung vorzunehmen, muss der Shopbetreiber zunächst einmal unter Konfiguration ⇒ Allgemeines die Option „Kleinunternehmerregelung: „USt.-frei gem. Kleinuntern.-Reg. §19 UStG“ statt der MwSt.-Angabe bei jedem Preis anzeigen lassen“ aktivieren.
Anschließend ändert sich die Darstellung im Shop wie folgt:
Unter Toolbox ⇒ Texte anpassen können Sie die dargestellten Texte suchen und nach Ihren Vorstellungen anpassen.
Umsatzsteuerbefreiung für die Rechnungserstellung aktivieren
Damit die Kleinunternehmerregelung bei der Berechnung und Rechnungserstellung berücksichtigt wird, muss unter Module ⇒ Zusammenfassung das Modul „Kleinunternehmerregelung ot_gm_tax_free“ installiert werden.
Gegebenenfalls wird auf der Rechnung anschließend noch eine leere MwSt.-Zeile angezeigt. Wenn dies der Fall ist, deinstallieren Sie bitte die „MwSt.“ unter Module ⇒ Zusammenfassung.
Kleinunternehmerregelung für Shopbetreiber aus Österreich
Wenn Sie mit Ihrem Onlineshop in Österreich gemeldet sind, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen, um als Kleinunternehmer anerkannt zu werden:
- Umsatz von maximal 30.000 €
- Überschreitung dieser Grenze um maximal 15% nicht mehr als einmal in fünf Jahren
Die Einstellungen im Shop sind analog zu denen für in Deutschland registrierte Shopbetreiber, lediglich bei der Anpassung der Texte (Toolbox ⇒ Texte anpassen) muss das österreichische Recht beachtet werden (§ 6 Abs. 1 Z 27 UStG).
Welche Erfahrungen haben Sie mit der Kleinunternehmerregelung gemacht? Lassen Sie uns in den Kommentaren teilhaben!
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