Das Widerrufsrecht im Onlinehandel

29. April 2015

Die janolaw AG mit Sitz in der Rhein-Main-Region zählt seit 2000 zu den Topanbietern im Bereich Internet-Rechtsdienstleistungen. In seinem Gastbeitrag gibt Rechtsanwalt Dr. Volker Baldus wissenswerte Tipps und Einblicke zum Thema Widerrufsrecht sowie den Leistungen, die janolaw seinen Kunden anbietet. Welche Vorteile Sie als Gambio-Nutzer haben und was das Gutscheinprogramm bereithält, lesen Sie hier.

Die häufigsten Fragen zum Widerrufsrecht im Onlinehandel

Ist der Widerruf eines Kunden immer rechtens?

Widerrufe von Kunden sind nicht automatisch rechtens und können unter bestimmten Voraussetzungen von Händlern zurückgewiesen werden. Rechtsanwalt Dr. Volker Baldus von janolaw erläutert, worauf Onlinehändler achten müssen und in welchen Fällen der Widerruf eines Kunden nicht berechtigt ist.

Wer trägt die Kosten eines Widerrufs?

Kunden sind für Onlinehändler so lange ein Segen bis sie von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und fehlerfreie Ware (z.T. ohne Begründung) zurücksenden. Zusätzlich zum organisatorischen kommt für den Händler auch noch der finanzielle Aufwand hinzu, denn der Kunde bekommt die Versandkosten für die Hinsendung und – falls eingeräumt – auch für die Rücksendung vom Händler ersetzt. Diese für Händler unliebsame Regelung, die Lasten eines Widerrufs auf den Verkäufer zu übertragen, ist dem Gesetzgeber zuzuschreiben. Nach dessen Begründung muss der Händler die Kosten übernehmen, da er schließlich sämtliche Vorteile des E-Commerce nutzt, d.h. keine Miete für ein Ladengeschäft zahlt und sich an ein weltweites Publikum wenden kann.

Welche Kundengruppen dürfen widerrufen?

Vielen Händlern ist nicht bewusst, dass längst nicht jeder Kunde einen Widerruf ausüben kann. Denn das Widerrufsrecht steht ausschließlich Verbrauchern zu. Handelt es sich hingegen um Unternehmen, existiert das Recht nicht.
Es muss also insbesondere bei Freiberuflern differenziert werden, ob es sich bei dem Kauf um ein B2C oder ein B2B Geschäft handelt. B2B wäre bspw. ein Architekt, der einen Schreibtisch für sein Büro erwirbt. Hier entfällt das Widerrufsrecht. Wird der Schreibtisch hingegen für die private Wohnung gekauft, dann handelt es sich um ein B2C Geschäft und es besteht ein Widerrufsrecht. Eine juristische Person, also etwa eine GmbH, eine Unternehmergesellschaft (UG), eine Aktiengesellschaft oder eine Limited sind immer Unternehmer in diesem Sinne und haben dementsprechend kein Widerrufsrecht.

Wie sind die Widerrufsfristen?

Seit der letzten Gesetzesänderung ist ein Widerruf nur innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Ware möglich. Die Frist wird mit der rechtzeitigen Rücksendung der Ware eingehalten. Es kann also sein, dass die Ware den Verkäufer erst nach Ablauf der 14-Tage-Frist erreicht. Bei Nichteinhaltung der Frist kann der Verkäufer den Widerruf aufgrund der verspäteten Ausübung zurückweisen.

Welche Ausnahmen vom Widerrufsrecht gibt es?

Für bestimmte Warengruppen gibt es Ausnahmen vom Widerrufsrecht, die wichtigsten im Überblick:

  • Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
  • Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde.
  • Waren, die versiegelt sind und die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.
  • Alkoholische Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat.
  • Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.
  • Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

 

Kunden von janolaw können mit dem kostenlosen Online-Assistenten ein personalisiertes Anschreiben mit rechtlicher Begründung für die Zurückweisung eines Kundenwiderrufs nach einem Onlinekauf erstellen.

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Über den Autor

Volker Baldus janolaw

Rechtsanwalt Dr. Volker Baldus arbeitet bei dem Online-Rechtsportal janolaw AG und betreut dort den Bereich Internetrecht. Immer mehr Shopbetreiber nutzen die anwaltlichen Leistungen von janolaw erfolgreich für ihr Business. Erfahrene Rechtsanwälte klären Fragen zum Online-Handel sofort verbindlich am Telefon. Für dauerhafte Rechtssicherheit im E-Commerce sorgt der komfortable AGB Hosting-Service, die Update-Services für eBay und Amazon. Mehr als 500 Dokumente aus zahlreichen Rechtsgebieten wie z.B. Internetrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Familienrecht leisten schnell und unkompliziert juristische erste Hilfe zum Download.

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