Gambio Shoplösung erfolgreich von der IT-Recht Kanzlei geprüft

02. Juli 2019

Im Rahmen ihres neuen Programms „Geprüftes Shopsystem“ hat die IT-Recht Kanzlei die Gambio Shoplösung erfolgreich einer rechtlichen Prüfung unterzogen.

Prüfung schafft Mehrwert und Sicherheit

Der Verkauf von Waren oder digitalen Inhalten über einen Onlineshop/ein Shopsystem ist in Deutschland durch zahlreiche Informationspflichten reglementiert. Viele Onlinehändler sind hiermit überfordert und benötigen daher Unterstützung bei der Umsetzung ihrer rechtlichen Pflichten. Umso wichtiger ist es, dass dem Händler die Umsetzung seiner gesetzlichen Pflichten durch das von ihm verwendete Shopsystem erleichtert wird.

Um dies zu erreichen, ist es wichtig, dass das verwendete Shopsystem die Umsetzung der wichtigsten gesetzlichen Informationspflichten bereits in seiner technischen Grundausstattung ermöglicht. Hierfür hat die IT-Recht Kanzlei das Programm „Geprüftes Shopsystem“ ins Leben gerufen.

In diesem Zusammenhang soll dem Shopsystem-Anbieter ein Überblick über die wichtigsten Informationspflichten im Online-Handel verschafft werden, damit dieser seine Shoplösung schon bei der Entwicklung besser auf die Bedürfnisse seiner Kunden anpassen kann. Zugleich wird das Shopsystem durch die IT-Recht Kanzlei im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen im elektronischen Geschäftsverkehr einer rechtlichen Prüfung unterzogen.

Gambio erfolgreich geprüft

Im Rahmen des oben beschriebenen Programms konnte die rechtliche Prüfung der Gambio Shoplösung durch die IT-Recht Kanzlei erfolgreich abgeschlossen werden.

Dabei wurde insbesondere darauf geachtet, dass betroffene Händler ihre jeweiligen Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr rechtskonform umsetzen können. Hierzu gehören etwa die Möglichkeit zur Vorhaltung eines eigenen Impressums, einer eigenen Datenschutzerklärung einer eigenen Widerrufsbelehrung und eigener AGB.

Ferner wurde der elektronische Bestellprozess bei Gambio einer rechtlichen Prüfung unterzogen. Hierdurch sind für die betroffenen Händler jedenfalls die rechtlichen Grundvoraussetzungen für ein rechtssicheres Anbieten von Waren bzw. digitalen Inhalten im Internet geschaffen. Allerdings müssen die betroffenen Händler ihre eigenen Informationspflichten auch noch entsprechend umsetzen. Die rechtliche Prüfung der Shoplösung von Gambio hilft dabei.

Unser Geschäftsführer Daniel Schnadt zum Ergebnis der Prüfung:

Gambio stellt seinen Nutzern eine technisch ausgereifte Basis für Ihr Online-Business zur Verfügung. Mit dem Status „geprüftes Shopsystem“, abmahnsicheren Rechtstexten und ihrer automatischen Aktualisierung über die AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei bietet Gambio Nutzern aus unserer Sicht den entscheidenden Mehrwert. Wir möchten unseren Kunden die bestmögliche Ausgangssituation für den Onlinehandel bieten und haben uns daher entschieden, den AGB Service der IT Recht Kanzlei ohne Aufpreis zu unserer Monatsgebühr fest in unsere Cloud Angebote zu integrieren.

Max-Lion Keller, Gesellschafter der IT-Recht Kanzlei zur Prüfung des Shopsystems Gambio:

Shopsysteme gibt es viele. Die Zahl der Shopsystem-Anbieter, die der rechtlichen Prüfung Ihrer Shop-Prozesse durch die IT-Recht Kanzlei zustimmen ist jedoch noch überschaubar. Daher freut es uns sehr, dass Gambio diesen Schritt gegangen ist, und wir nun unseren gemeinsamen Kunden nach der erfolgreichen Prüfung noch mehr Sicherheit für deren Online-Business bieten können.

Über die IT-Recht Kanzlei

Die IT-Recht Kanzlei konzentriert sich darauf, kommerzielle Internetpräsenzen plattformunabhängig durch fachanwaltliche Beratung rechtssicher zu gestalten und den Betreiber somit insbesondere vor kostspieligen Abmahnungen zu schützen.

Dabei werden dem jeweiligen Betreiber der Präsenz zum einen abmahnsichere Rechtstexte überlassen, zum anderen wird auch eine vollumfängliche Prüfung der Gestaltung der Internetpräsenz sowie der dort veröffentlichten Angebote im Rahmen der „Unlimited-Pakete“ angeboten. Letztere kann entweder einmalig erfolgen, oder – sofern der Betreiber auf eine dauerhafte Rechtssicherheit Wert legt – optional im Rahmen eines „Update-Service“ auch dauerhaft.


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