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Förderung vom Staat für Onlineshop Aufbau

Neue Corona-Hilfe bei Investition in Digitalisierung

Unternehmen, Soloselbständige und freiberuflich Schaffende aufgemerkt!

Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe III nochmal erweitert und aufgestockt.

Neu und spannend an der Erweiterung dieser Corona-Hilfen für Unternehmen ist, dass jetzt auch Investitionen in die Digitalisierung, wie z.B. in den Aufbau eines Onlineshops, einmalig bis zu 20.000 Euro gefördert werden.

 

Wer kann die Förderung beantragen?

Berechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020. Voraussetzung ist, dass es Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent in jedem Monat gab, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Der Referenzmonat im Jahr 2019 ist maßgeblich für den Vergleich.

Wie wird diese Förderung beantragt?

Ihr könnt den Förderantrag beispielsweise über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater oder eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt stellen. Die Kosten, die euch dadurch entstehen, werden dann wiederum staatlich bezuschusst.

Alle weiteren Informationen findet ihr unter diesem Link des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums für Finanzen.

Link zu den Überbrückungshilfen III

Na, wenn das mal keine spannenden Neuigkeiten sind!

Wir wünschen euch viel Erfolg bei der Beantragung.