Kundenbindung mit E-Mail-Werbung ohne ausdrückliche Einwilligung – wie geht das?

16. Januar 2015

Ein bekanntes Bild: Der Shop hat einige Tausend Kunden, aber nur 35 davon haben sich für den Newsletter registriert. Neue, spannende Produkte sind im Lager eingetroffen, aber wie kann der Shopbetreiber nun seine Kunden darüber informieren? Oder gibt es auch andere Möglichkeiten die Kundenbindung – und damit auch den Umsatz je Kunden – schon vorher zu verbessern?

In einem Gastbeitrag unseres Partners Mailbeez klärt der Experte Cord Focke über alles Wissenswerte und verbreitete Irrtümer auf.

Kundenbindung statt Werbung

Mit Hilfe von kontinuierlicher Kontaktpflege mit natürlichen Kontaktpunkten kann die Kundenbindung aus der Kundenrelation heraus verbessert werden.

Stellen Sie sich vor, anstelle von stumpfer „Reklame-E-Mails“ könnten Sie automatisiert Abfolgen persönlicher Anschreiben wie das folgende Kurzbeispiel per E-Mail versenden:

Vielen Dank für Ihren Kauf vor 3 Monaten, 
wir vermissen Sie und wollen Sie gerne wieder in unserem 
Online-Shop als Kunden begrüssen dürfen!

Mit dem Gutschein-Code XXXXX können Sie 
innerhalb der nächsten 2 Wochen versandkostenfrei bestellen

Sie würden dann täglich ein kleines Volumen an hoch-personalisierten und hoch-relevanten E-Mails versenden – clever! Und weil unaufdringlich gestaltete personalisierte Aftersales-E-Mails wie z.B. diese Kontaktpunkt-E-Mail zur Kunden-Rückgewinnung erstaunlich guten Anklang bei den Kunden finden, bekommen Sie Ihre Kunden von ganz alleine wieder in Ihren Shop. Dort stehen dann natürlich die neuen Produkte gleich griffbereit.

Öffnungsraten dieser E-Mails liegen bei 30-50%, davon klicken 10-20% – also sensationell hoch im Vergleich zu traditionellen Newslettern, und das bei Abmelderaten unter 1%. Und einige Shop-Betreiber können sogar von Kunden berichten, welche sich für die nette Aufmerksamkeit und den tollen Kundenservice bedanken!

Jetzt – wo sich die Möglichkeiten dieser Art der automatisierten Kundenpflege auftun – ist natürlich auch die rechtliche Seite zu beachten:

Rechtssichere E-Mail-Werbung ohne ausdrückliche Einwilligung

“Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Empfängers ist keine Werbung per E-Mail erlaubt” (weit verbreiteter Irrtum)

Das meinen viele – und versäumen die Umsatzsteigerung durch personalisiertes Aftersales Email-Marketing. Dabei gibt es aber eine einfache einzuhaltende Ausnahme-Regelung beim Verbot von E-Mail-Werbung – und mit dieser können (und dürfen!) Sie alle Ihre Kunden per Email erreichen.

Nachfolgend ein Überblick der jeweils für Deutschland und Österreich geltenden Regeln und wie MailBeez konform hierzu eingesetzt werden kann:

Deutschland (DE)

(…) E-Mail-Marketing ist in Deutschland rechtlich an mehrere Gesetze gekoppelt. Die Grundlage bieten sowohl das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als auch das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), das Telemediengesetz (TMG) sowie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). (…)

Gibt es Ausnahmen beim Verbot von E-Mail-Werbung?

Laut § 7 Abs. 3 UWG gibt es eine Ausnahme. Sie erlaubt den Versand von E-Mail-Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung unter folgenden Voraussetzungen:

  • der Unternehmer hat die E-Mail-Adresse vom Kunden selbst im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhalten
  • die E-Mail-Adresse wird zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen genutzt
  • der Kunde hat einer Verwendung nicht widersprochen
  • der Kunde wurde sowohl bei der Erhebung als auch bei jeder Verwendung klar und deutlich darauf hingewiesen, dass er der Verwendung seiner Daten jederzeit widersprechen, also den Newsletter abbestellen kann und hierfür keine weiteren Kosten als nach Basistarifen anfallen.

Wichtig hierbei ist, dass alle vier Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein müssen. Unter ähnliche Waren oder Dienstleistungen fallen nur solche Angebote, die dem gleichen typischen Verwendungszweck oder Bedarf des Kunden entsprechen sollen. (…)

Quelle: http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/checkliste-so-duerfen-sie-per-e-mail-werben/150/3100/209583

Siehe auch: http://www.it-recht-kanzlei.de/newsletter-ähnliche-ware-einwilligung.html#abschnitt_1

Österreich (AT)

In Österreich ist die Ausnahme-Regelung wie folgt definiert:

(…)

Ist eine Einwilligung immer notwendig?

Eine Einwilligung bzw. Zustimmung zum Empfang von elektronischer Post ist nicht notwendig, wenn der Absender die Kontaktinformation im Zusammenhang mit dem Verkauf oder einer Dienstleistung an seine Kunden erhalten hat und die Nachricht zur Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen erfolgt. In einem solchen Fall ist dem Kunden jedoch klar und deutlich die Möglichkeit einzuräumen, eine solche Nutzung der Kontaktinformationen bei der Erhebung der selbigen und zusätzlich bei jeder Übertragung kostenfrei und problemlos abzulehnen. Die Zusendung von Werbemails an eigene Kunden ist damit wie bisher weiterhin erlaubt.

(…)

Quelle: http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/Internet/spam.html

WICHTIG: Für Empfänger in Österreich ist die ECG-Liste zu beachten, sonst drohen bis zu 37.000 Euro Strafe. Weitere Informationen auf http://ecg-check.at

 Zu guter Letzt ein tolles Zitat:

“Marketing ist nichts anderes, als die richtige Botschaft zum richtigen Zeitpunkt an die richtige Person zu überbringen“

– frei zitiert nach einer verdammt intelligenten Person

und das geht automatisch direkt aus Gambio heraus mit dem MailBeez System mit http://apps.mailbeez.de



Für aktuelle News aus der Welt des E-Commerce folgen Sie uns bei Twitter

Selbstverständlich finden Sie uns auch bei Facebook

Erstellen Sie mit Gambio ganz einfach noch heute Ihren eigenen Onlineshop

Mehr erfahren