„Das Neue Widerrufsrecht“ – Was Händler bewegt
Ab dem 13.6.2014 tritt das „neue Widerrufsrecht“ in Kraft. Fristen werden geändert, neue Pflichten werden für Unternehmer eingeführt und das alles zum Schutz des Verbrauchers. Aber gerade bei den Änderungen im Widerrufsrecht wird auch viel zu Gunsten der Shop-Betreiber umgestellt, was den Geschäftsbetrieb erleichtert und die finanzielle Lage verbessert. Auch sie dürfen sich deshalb auf die Umsetzung der „Verbraucherrechte-Richtlinie“ (VRRL) freuen. Lesen Sie hier den neuesten Beitrag aus unserer Beitragsreihe zur neuen Vebraucherrechterichtlinie in Kooperation mit Gastautoren von unserem Partner Protected Shops.